Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenaufträge sind zum vereinbarten Zeitpunkt, im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Stichtag für die Stornierung von erteilten und bestätigten Anzeigenaufträgen ist der jeweilige Anzeigenschlusstermin.

2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt und zwar nur nach einer, nämlich der jeweils günstigsten Staffel. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

3. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund einer Preisliste zu einem Nachlass von vorn herein berechtigt.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Schaden, der dem Verlag durch die Nichterfüllung des Vertrages entstehen, zu ersetzten.

5. Abschlüsse von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden, ohne dass der Verlag dafür haftbar gemacht werden kann. Dies gilt auch bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen.

7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlage deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach geschäftfreiem Ermessen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die von Verlags-Annahmestellen oder von Verlagsvertretern angenommen wurden.Durch die Ablehnung eines einzelnen Abrufes wird der Auftrag nicht aufgehoben. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes bzw. einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Werbungstreibende verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Grundlage hierfür ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von unberechnetem zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen binnen vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den Ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am fünften Tage des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgen den Monats erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste bzw. Rechnung ersichtlichen, vom Datum der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13. Bei Zielüberschreitung oder Stundung werden Zinsen von 12 % p.a. sowie die Einziehungs- und Betreibungskosten berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Im Falle einer Klage, bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Konkursen fällt jeglicher Nachlass. Bei Vergleich oder Konkurs und sonstiger Liquidation wird der Gesamtbetrag für noch abzunehmende Anzeigen ohne Verpflichtung zu nachträglicher Anzeigenveröffentlichung sofort ohne Gewährung von Nachlässen fällig.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Ein Kopfbeleg oder eine vollständige Belegausgabe, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dies rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlags.

15. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Anzeigenlithos und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

16. Bei Chiffre-Anzeigen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote. Telegramme, Einschreibebrief und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen können, nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet werden. Angebote, die geschäftliche Anpreisungen enthalten oder auf die Anzeige nictt direkt Bezug nehmen sowie Angebote von Vermittlungsstellen werden von der Beförderung und Aushändigung ausgeschlossen. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutze des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Betrug, Unsittlichkeit oder sonstigem Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen, insbesondere bei Fehlen des Absenders. Der Inserent hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Sendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Kennzifferdienstes eingeliefert wurden. Im Kennzifferdienst haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den An geboten beigegebener Anlagen.

17. Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei den: laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

18. Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.

19. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.

20. Salvatorische Klausel: Sollte einer dieser AGB-Bestimmungen juristisch ungültig sein oder werden tritt an seine Stelle eine der ursprünglichen Bedeutung möglichst nahekommende Bestimmung.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden-Baden, Deutschland. Es gilt Deutsches Recht.

Das Copyright liegt bei Ultha-Verlag.

Home       |       AGB       |       Impressum       |       Kontakt
  Inhalt: Greta Hessel-Christiani   |   Design: Kristina Otte
Ultha Verlag
Lifeart
Essencia
PR-Büro
Business-Börse
Denk-Praxis
Kontakt
Links
Impressum